Der schwerbehinderte Betriebstechniker

Ein öffentlicher Arbeitgeber begründet dadurch, dass er einen schwerbehinderten Bewerber nicht zu einem Vorstellungsgespräch einlädt, die Vermutung, dass dieser wegen seiner Schwerbehinderung aus dem Auswahlverfahren vorzeitig ausgeschieden und dadurch benachteiligt wurde. In dem hier vom Bundesarbeitsgericht entschiedenen Fall schrieb die …

Eingruppierung einer Küchenhilfe

Die Eingruppierung in Teil II Abschnitt 25.4 EntgO zum TV-L (Wirtschaftspersonal in Einrichtungen, die nicht unter § 43 TV-L fallen) setzt voraus, dass es sich um eine Beschäftigung in Einrichtungen mit Betreuungscharakter handelt. Eine vom Studentenwerk betriebene Mensa für Studierende …

Lehrerin mit Kopftuch

Das Arbeitsgericht Berlin hat die Entschädigungsklage einer Lehrerin abgewiesen, deren Bewerbung um eine Stelle als Grundschullehrerin von dem Land Berlin abgelehnt worden war, weil sie ein muslimisches Kopftuch trägt. Das Arbeitsgericht hat eine nach § 7 AGG verbotene Benachteiligung der …

Auflösung von Stellenblockaden während eines beamtenrechtlichen Konkurrentenstreitverfahrens

Das Rechtsinstitut der fiktiven Fortschreibung von dienstlichen Beurteilungen ermöglicht die Vergabe von Funktionsämtern während der Dauer eines beamtenrechtlichen Konkurrentenstreitverfahrens. In dem hier vom Bundesverwaltungsgericht entschiedenen Fall bewarb sich die antragstellende Beamtin um einen höherwertigen Dienstposten, eine Referatsleitung. beim Bundesnachrichtendienst. Nachdem …

Eingruppierungsklage – und der notwendige Vortrag

Mit einer Eingruppierungsfeststellungsklage sind im Grundsatz diejenigen Tatsachen vorzutragen und im Bestreitensfall zu beweisen, die den rechtlichen Schluss zulassen, dass die beanspruchten tariflichen Tätigkeitsmerkmale unter Einschluss der darin vorgesehenen Qualifizierungen im geforderten zeitlichen Umfang erfüllt sind.

Für einen schlüssigen Vortrag …

Vorstellungsgespräch für einen schwerbehinderten Bewerber – und der nicht bestandene Eignungstest

Eignungstests sind regelmäßig Bestandteil des Auswahlverfahrens. Einstellungsbewerber, die dem Anforderungsprofil entsprechen, werden vom öffentlichen Arbeitgeber benachteiligt, wenn sie nicht zum Vorstellungsgespräch eingeladen werden, weil sie einen Eignungstest nicht bestanden haben.

Einstellungsbewerber werden im Sinne des § 7 Abs. 1 AGG