Wegen der besonderen Schwierigkeit des Abstammungsverfahrens ist im Rahmen der bewilligten Verfahrenskostenhilfe nicht nur hinsichtlich des Antragstellers, sondern auch für die weiteren Beteiligten regelmäßig eine Anwaltsbeiordnung geboten1.
Gemäß § 78 Abs. 2 FamFG wird einem Beteiligten, wenn eine …
Betreuungsgerichtliche Genehmigungen, Aufstockungsunterhalt, Elternunterhalt und die Heimkosten, Überzahlte Betreuervergütungen, kapitalgedeckte Rechte im Versorgungsausgleich und die Vaterschaftsanfechtung nach dem Tod des rechtlichen Vaters.