Auch die Gefahr des Entstehens von Verbindlichkeiten, die der Betroffene aktuell nicht erfüllen kann und die eine Verschuldung bewirken, kann einen Betreuungsbedarf begründen.
Neigt ein Betroffener krankheitsbedingt dazu, sich durch das Betreiben einer Vielzahl von sinnlosen Verfahren zu schädigen, kommt …
Betreuungsgerichtliche Genehmigungen, Aufstockungsunterhalt, Elternunterhalt und die Heimkosten, Überzahlte Betreuervergütungen, kapitalgedeckte Rechte im Versorgungsausgleich und die Vaterschaftsanfechtung nach dem Tod des rechtlichen Vaters.