In einem Unterbringungsverfahren kann das Beschwerdegericht nicht gemäß § 68 Abs. 3 Satz 2 FamFG von einer erneuten Anhörung des Betroffenen absehen, wenn das Gericht des ersten Rechtszugs bei der Anhörung des Betroffenen zwingende Verfahrensvorschriften verletzt hat1.
Zwar …
Eine später bereute Zustimmung zur Scheidung, Schwiegerelternschenkungen, ein Vormund für minderjährige Flüchtlinge, Verfahrenskostenhilfe für die Vaterschaftsanfechtung, Betriebliche Versorgungen im Versorgungsausgleich und jede Menge Betreuungsprobleme.