Mit den Voraussetzungen der zivilrechtlichen Unterbringung bei Alkoholabhängigkeit hatte sich aktuell der Bundesgerichtshof zu befassen:
Gemäß § 1906 Abs. 1 Nr. 1 BGB ist eine Unterbringung des Betreuten durch den Betreuer, die mit Freiheitsentziehung verbunden ist, nur zulässig, so lange …