Soweit das Gericht die Auffassung vertritt, der von der Betroffenen Gewünschte wäre entgegen dem von der Betroffenen geäußerten Wunsch nicht zum Betreuer zu bestellen, weil er ungeeignet sei, gebietet die Amtsermittlungspflicht (§ 26 FamFG) dessen Anhörung.
Die Gründe, …