Vorschriftsmäßige Besetzung des Berufungsgerichts – und die Abordnung eines Richters erster Instanz

Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts1, des Bundesgerichtshofs2, des Bundesverwaltungsgerichts3 und des Bundesarbeitsgerichts4 sehen das Grundgesetz und die Gerichtsverfassung im Interesse der sachlichen und persönlichen Unabhängigkeit der Richter vor, dass ihr Amt grundsätzlich von bei dem betreffenden Gericht planmäßig und auf …

Arbeitsvertragliche Fälligkeitsregelung – und die abweichende Betriebsvereinbarung

Eine als Allgemeine Geschäftsbedingung zu bewertende arbeitsvertragliche Fälligkeitsregelung wird durch die Fälligkeitsregelung einer Betriebsvereinbarung verdrängt, denn sie ist betriebsvereinbarungsoffen. Die Arbeitsvertragsparteien können ihre vertraglichen Absprachen dahingehend gestalten, dass sie einer Abänderung durch betriebliche Normen unterliegen. Das kann ausdrücklich oder bei …

Arbeitsvertrag oder Praktikumsvertrag?

Kennzeichnend für Praktikanten ist, dass sie sich ohne Absolvierung einer systematischen Berufsausbildung zeitweilig einer betrieblichen Tätigkeit im Rahmen einer Gesamtausbildung unterziehen. Sie werden vorrangig deswegen tätig, um sich notwendige praktische Erfahrungen und Kenntnisse anzueignen, die zur Vorbereitung auf einen Beruf …

Weihnachtsgeld in der Wohnungswirtschaft

Berechnung des Anspruchs auf 13. Monatsgehalt („Weihnachtsgeld“) nach den Bestimmungen des Manteltarifvertrages für die Beschäftigten der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft für die Bundesrepublik Deutschladnd erfolgt ohne Einbeziehung von Überstunden, Leistungs- oder Erschwerniszulagen. Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts folgt die Auslegung des …

Arbeitsgerichtliche Beschlussverfahren – und der neue Lebenssachverhalt

Nach dem für den Zivil- und Arbeitsgerichtsprozess einschließlich des arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahrens geltenden sog. zweigliedrigen Streitgegenstandsbegriff wird der Gegenstand eines gerichtlichen Verfahrens durch den konkret gestellten Antrag (Klageantrag) und den ihm zugrunde liegenden Lebenssachverhalt (Klagegrund) bestimmt1. Der Verfahrensgegenstand wird daher erweitert …