Jahressonderzahlung – und die „31. März“ – Rückzahlungsklausel

Kalender

Eine arbeitsvertragliche Rückzahlungsklausel, wonach Mitarbeiter, die bis einschließlich 31.03.des Folgejahres aus eigenem Verschulden oder eigenem Wunsch aus dem Arbeitsverhältnis ausscheiden, mit Beendigung des Arbeitsverhältnisses verpflichtet, die erhaltene Sonderzahlung an den Arbeitgeber zurückzuzahlen sind, benachteiligt den Arbeitnehmer unangemessen im Sinne von …

Die plagiierende Professorin

Universität Bonn (Hauptgebäude)

Ein Bewerber ist bereits im Rahmen des Bewerbungsverfahrens verpflichtet, wahrheitsgemäße Angaben seiner Eignung für die ausgeschriebene Professorenstelle begründen. Insbesondere dürfen nur solche Werke als habilitationsadäquate Arbeiten vorgelegt werden, die den Grundsätzen guter wissenschaftlicher Praxis entsprechen.

Mit dieser Begründung hat das …

Stellenbesetzungsverfahren im öffentlichen Dienst – und die Zuständigkeit der Gesamtschwerbehindertenvertretung

Neues Rathaus Hannover

Ist bei Stellenbesetzungsverfahren im öffentlichen Dienst nach den einschlägigen (landes-)personalvertretungsrechtlichen Vorschriften der Gesamtpersonalrat zu beteiligen, folgt aus dem Prinzip des Gleichlaufs der Beteiligungsebenen auch im Bereich der einstufigen Verwaltung für die schwerbehindertenvertretungsrechtliche Beteiligung die Zuständigkeit der Gesamtschwerbehindertenvertretung.

In dem hier …

Klageänderung in der Revisionsinstanz – vom Feststellungs- zum Zahlungsantrag

Bundesarbeitsgericht

Eine in der Revisionsinstanz vorgenommene Klageänderung vom Feststellungsbegehren zu einem bezifferten Leistungsantrag ist unzulässig.

Antragserweiterungen und sonstige Antragsänderungen sind in der Revisionsinstanz nach § 559 Abs. 1 ZPO grundsätzlich nicht mehr möglich. Antragsänderungen können nur ausnahmsweise aus prozessökonomischen Gründen zugelassen …

Der us-amerikanische Arbeitsvertrag mit einem deutschen Arbeitnehmer – und der Anspruch aufs Zeugnis

Hessisches Landesarbeitsgericht

Ist auf einen Arbeitsvertrag aufgrund wirksamer Rechtswahl us-amerikanisches Arbeitsrecht anwendbar, kann für den in Deutschland wohnenden und hier arbeitenden Arbeitnehmer gleichwohl ein Anspruch auf Erteilung eines qualifizierten Arbeitszeugnisses bestehen.

In dem hier vom Bundesarbeitsgericht entschiedenen Fall hatte Arbeitgeber und Arbeitnehmer …

Der us-amerikanische Arbeitsvertrag mit einer Fluglinie – und die Massenentlassung

Frankfurt Flughafen

Ist auf einen Arbeitsvertrag aufgrund wirksamer Rechtswahl us-amerikanisches Arbeitsrecht anwendbar, bedarf gleichwohl keines Sachgruppenvergleichs bezüglich der Günstigkeit der jeweiligen kündigungsschutzrechtlichen Vorschriften für die Arbeitnehmerin, wenn sich weder bei Anwendung US-amerikanischen Rechts noch bei Anwendung deutschen Rechts eine Unwirksamkeit der Kündigung …

Alternative Klagehäufung

Bundesarbeitsgericht

Eine alternative Klagehäufung, bei der eine Klägerin ein einheitliches Klagebegehren aus mehreren prozessualen Ansprüchen (Streitgegenständen) herleitet und dem Gericht die Auswahl überlässt, auf welchen Klagegrund es die Verurteilung stützt, verstößt gegen das Gebot des § 253 Abs. 2 Nr. 2 …

Elementenfeststellungsklage

Bundesarbeitsgericht

Eine Feststellungsklage iSd. § 256 Abs. 1 ZPO kann sich als sog. Elementenfeststellungsklage auf einzelne Beziehungen oder Folgen aus einem Rechtsverhältnis, auf bestimmte Ansprüche oder Verpflichtungen oder auf den Umfang einer Leistungspflicht beschränken.

Das Feststellungsinteresse ist allerdings nur dann gegeben, …

Erziehungsurlaub – und die Wartezeitregelung der betrieblichen Altersversorgung

Kind

Eine Wartezeitregelung für einen Besitzstandsbetrag der betrieblichen Altersversorgung, nach der nicht umlagefähige Ruhenszeiten ohne Entgeltanspruch auch wegen Erziehungsurlaubs oder Elternzeit nicht mitzählen, führt nicht zu einer unzulässigen mittelbaren Benachteiligung wegen des Geschlechts.

In dem hier vom Bundesarbeitsgericht entschiedenen Fall streiten …

Erziehungsurlaub – und die Wartezeitregelung der betrieblichen Altersversorgung

Kind

Eine Wartezeitregelung für einen Besitzstandsbetrag der betrieblichen Altersversorgung, nach der nicht umlagefähige Ruhenszeiten ohne Entgeltanspruch auch wegen Erziehungsurlaubs oder Elternzeit nicht mitzählen, führt nicht zu einer unzulässigen mittelbaren Benachteiligung wegen des Geschlechts.

In dem hier vom Bundesarbeitsgericht entschiedenen Fall streiten …