Bei der Zuordnung der im Antrag benannten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu den KR-Entgeltgruppen der Anlage 4 zum TVÜ-VKA sowie zu den Entgeltstufen handelt es sich um eine nach § 99 Abs. 1 BetrVG mitbestimmungspflichtige personelle Maßnahme.
Bei der Überleitung in …