Die Wirksamkeit einer Vergütungsregelung ist, auch soweit diese vor dem 18.08.2006 begründet wurde, ab diesem Zeitpunkt an den Bestimmungen des AGG vom 14.08.2006 zu messen.
as AGG regelt nicht rückwirkend Sachverhalte, die bei Inkrafttreten des Gesetzes am 18.08.2006 bereits abgeschlossen …