Durch die Zulassung des vorzeitigen Beginns wird die Planungshoheit der Gemeinde nicht berührt.
So hat aktuell der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg die Klage der Gemeinde Walheim abgewiesen, mit der die Gemeinde den vorzeitigen Beginn einzelner Baumaßnahmen für die Errichtung des Klärschlammheizkraftwerks verhindern …





































