Bei einer Einschränkung der Bewegungsfreiheit eines Sicherungsverwahrten gebietet die Verhältnismäßigkeitsprüfung, dass die Strafvollstreckungskammer deren Ausmaß, insbesondere Dauer, konkret feststellt.
Da die rechtliche Prüfung durch das Oberlandesgericht in dem dem Revisionsverfahren nachgestalteten Rechtsbeschwerdeverfahren allein auf der Grundlage der Gründe der angefochtenen …