Eine zwischen dem Rechtsvorgänger der Arbeitgeberin und dem Arbeitnehmer arbeitsvertraglich vereinbarte dynamische Verweisungsklausel geht im Wege des Betriebsübergangs nach § 613a Abs. 1 Satz 1 BGB unverändert auf die (neue) Arbeitgeberin über.
§ 613a Abs. 1 Satz 1 BGB gehen …