Rechtsstreitigkeiten über die Zahlung von Arbeitsentgelt an Betriebsratsmitglieder sind nach § 2 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. a ArbGG auch dann im arbeitsgerichtlichen Urteilsverfahren zu entscheiden, wenn dabei betriebsverfassungsrechtliche Vorfragen zu klären sind.
Die Verfahrensart, in der ein Rechtsstreit vor …