Hotelunterbringung zur Abwendung einer drohenden Obdachlosigkeit – und der richtige Rechtsweg für die Erstattungsklage

Bundesgerichtshof (Empfangsgebäude)In Fällen, in denen die Klagepartei Ansprüche aus abgetretenem Recht verfolgt, richtet sich die Rechtswegzuordnung maßgeblich nach dem Gepräge des Rechtsverhältnisses zwischen dem Zedenten und dem Schuldner1. Es handelt sich daher um eine dem Zivilrechtsweg zugewiesene bürgerliche Rechtsstreitigkeit (§ 13 …