Der Vermieter kann einen Gewerberaummietvertrag, der für längere Zeit als 1 Jahr abgeschlossen wurde, ordentlich kündigen, wenn die gemäß §§ 550, 578 Abs. 1, Abs. 2 BGB erforderliche Schriftform nicht eingehalten wurde. Das Schriftformerfordernis gilt für sämtliche wesentlichen Abreden der …