Mit der Ausübung des Vorkaufrechts tritt der Vorkaufsberechtigte in den bereits abgeschlossenen Kaufvertrag unter Übernahme von dessen Bedingungen, zu denen auch eine Maklerklausel gehört, ein. In Fällen der Vereinbarung einer unüblich hohen Maklerprovision ist kein Raum für eine Anwendung des …