Ein Pensionspferdebetrieb ist „Tierhaltung“ iSv § 201 BauGB, soweit das erforderliche Pferdefutter überwiegend auf zum landwirtschaftlichen Betrieb gehörenden Flächen erzeugt werden kann und die Bodenertragsnutzung im Vordergrund steht. Bei der Pensionspferdehaltung ist eine besonders kritische Prüfung der nachhaltigen landwirtschaftlichen Betätigung …