Es ist anerkannt, dass auf allgemein zugänglichen Privatparkplätzen die Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung gelten. Auch auf einem allgemein zugänglichen Parkplatzgelände gilt dabei für jeden Fahrzeugführer das aus § 1 Abs. 2 StVO folgende Gebot der allgemeinen Rücksichtnahme. Wegen der auf einem …