Besteht eine Hausratversicherung, so kann der Versicherungsnehmer im Fall eines Wasserschadens von dieser nicht verlangen, dass die Kosten für Hotel oder ähnliche Unterbringung übernommen werden, wenn zwar Gebäudebestandteile aber nicht das Wohnungsinventar beschädigt wurde. Ein vom Vertrag gedeckter Versicherungsfall ist …