In einem Verfahren vor dem Amtsgericht München machte der Kläger gegen eine Münchener Versicherung nach einem behaupteten Wildunfall aus einem Kasko-Versicherungsvertrag eine Entschädigung in Höhe von 2.730 € sowie Abschleppkosten in Höhe von 223,23 € geltend. Der Kläger trägt vor, …