Haftentschädigung für die Abschiebehaft

Der Bundesgerichtshofs hat es abgelehnt, einem rechtswidrig in Abschiebehaft Untergebrachten einen Anspruch auf immaterielle Entschädigung nach Art. 5 Abs. 5 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) zuzusprechen. Diese Entscheidung des Bundesgerichtshof betraff die Klage eines afghanischen Staatsangehörigen. Dieser reiste zusammen mit seiner …