Spurwechsel und Halten nach der Haltelinie während Rotphase und Behinderung von Fußgängern

Ein atypischer Rotlichtverstoß, der einen Wegfall der groben Pflichtwidrigkeit bedingen könnte, liegt bei einem qualifizierten 1-Sekunden-Rotlichtverstoß aufgrund des Nichteinfahrens in den von anderen Fahrzeugführern genutzten Kreuzungsbereich nicht vor, wenn der Betroffene aufgrund seines Verstoßes tatsächlich andere Verkehrsteilnehmer, nämlich Fußgänger, beim …