E-Ladesäulen auf öffentlichen Verkehrsflächen bedürfen keiner Baugenehmigung

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes entschieden, dass Ladesäulen für Elektrofahrzeuge auf öffentlich gewidmeten Straßenflächen durch Gemeinden als Straßenbaulastträger grundsätzlich ohne Baugenehmigung aufgestellt werden dürfen. Der Antragsteller wendet sich gegen die Errichtung zweier E-Ladesäulen durch die Landeshauptstadt …