Die nicht beantragte Beweiserhebung

Im Hinblick darauf, dass die Klägerin in der mündlichen Verhandlung vor dem Finanzgericht das Unterbleiben der Beweiserhebung nicht gerügt hat, ist der zudem von ihr geltend gemachte Verfahrensfehler im Revisionsverfahren unbeachtlich.

Hat die Klägerin ausweislich der Sitzungsniederschrift in der mündlichen …