Amphetamin ist keine harte Droge!

Die Strafzumessungserwägung, dass es sich bei Amphetamin um eine harte Droge handelt, begegnet für den Bundesgerichtshof durchgreifenden Bedenken.

Der Art des Rauschgifts und seiner Gefährlichkeit kommt im Rahmen der Strafzumessung grundsätzlich eine eigenständige Bedeutung zu1. Nach der Rechtsprechung …