Die Aufstellung des geringsten Gebots und damit auch des Bargebots richtet sich nicht nach materiellrechtlichen Erwägungen, sondern allein nach dem Rangklassensystem des Zwangsversteigerungsgesetzes1.
Nach § 44 Abs. 1 ZVG sind Rechte in das geringste Gebot aufzunehmen, wenn sie …
Gutgläubiger Eigentumserwerb, Nachmieter, Formalia bei der Vollstreckung von Rundfunkbeiträgen, Verjährungsprobleme, Probleme mit der Geschäftsgrundlage, Zahlungsprobleme in der Wohnungseigentümergemeinschaft. Und jede Menge Prozessuales.