Der wucherische Grundstückskauf

Bei der Prüfung, ob bei einem Immobilienkaufvertrag ein auffälliges bzw. besonders grobes Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung besteht, sind die von dem Verkäufer übernommenen, üblicherweise von dem Käufer zu tragenden Erwerbsnebenkosten von dessen Leistung abzuziehen1.

Ein gegenseitiger Vertrag …

Wohnungsrecht für den Mörder

Der Inhaber eines dinglichen Wohnungsrechts, der den Grundstückseigentümer getötet hat, muss das Wohnungsrecht nicht aufgeben, darf es unter Umständen aber nicht mehr persönlich ausüben.

In dem hier vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fall war der Wohnungsberechtigte zunächst zusammen mit seinem Bruder Eigentümer …