Im reinen Wohngebiet ist eine Gänsehaltung nicht zulässig.
In dem hier vom Verwaltungsgericht Köln entschiedenen Fall hatte ein Ehepaar, das Eigentümer eines in Pulheim-Stommeln in einem reinen Wohngebiet gelegenen, rund 1.000 m² großen Grundstücks ist, seit vielen Jahren immer wieder …