Die Prüfung von Schutzgesuchen ist bei Zweitanträgen iSd. § 71 a AsylVfG materiell auf die geltend gemachten Wiederaufgreifensgründe beschränkt.
Nach § 71 a Abs. 1 AsylVfG ist nach erfolglosem Abschluss eines Asylverfahrens in einem sicheren Drittstaat, für den Rechtsvorschriften der …