Mit der Anwendung des haftungsrechtlichen Grundsatzes der anteiligen Tilgung auf die GmbH einer GmbH & Co. KG hatte sich aktuell der Bundesfinanzhof zu befassen:
Nach § 69 Abs. 1 AO haften die in den §§ 34 und 35 AO bezeichneten …
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Mit der Anwendung des haftungsrechtlichen Grundsatzes der anteiligen Tilgung auf die GmbH einer GmbH & Co. KG hatte sich aktuell der Bundesfinanzhof zu befassen:
Nach § 69 Abs. 1 AO haften die in den §§ 34 und 35 AO bezeichneten …
Eine die Haftung des GmbH-Geschäftsführers für die Steuerschulden der GmbH auslösende Mittelvorsorgepflicht setzt die Kenntnis des Geschäftsführers über die voraussichtliche Entstehung der Steuerverbindlichkeiten voraus.
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs kann sich ein gesetzlicher Vertreter bereits vor Fälligkeit einer Steuer der …
Eine die Haftung des GmbH-Geschäftsführers für die Steuerschulden der GmbH auslösende Mittelvorsorgepflicht setzt die Kenntnis des Geschäftsführers über die voraussichtliche Entstehung der Steuerverbindlichkeiten voraus.
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs kann sich ein gesetzlicher Vertreter bereits vor Fälligkeit einer Steuer der …
Die Durchgriffshaftung nach § 7e Abs. 7 Satz 2 SGB IV gegen die Organe einer juristischen Person findet auf die gesetzliche Regelung zur Insolvenzsicherung von Wertguthaben aus Altersteilzeitverträgen nach § 8a AltTZG keine Anwendung.
…Vorstandsmitglieder, Geschäftsführer oder (faktische) Geschäftsleiter einer Gesellschaft haften nach § 826 BGB auf Schadensersatz, wenn das von ihnen ins Werk gesetzte Geschäftsmodell der Gesellschaft von vornherein auf Täuschung und Schädigung der Kunden angelegt ist, es sich mithin um ein „Schwindelunternehmen“ …
Die Durchgriffshaftung nach § 7e Abs. 7 Satz 2 SGB IV gegen die Organe einer juristischen Person findet auf die gesetzliche Regelung zur Insolvenzsicherung von Wertguthaben aus Altersteilzeitverträgen nach § 8a AltTZG keine Anwendung.
Eine persönliche Haftung der Geschäftsführer auf …
Der Bundesgerichtshof hat bereits entschieden, dass ein Geschäftsführer für unlautere Wettbewerbshandlungen der von ihm vertretenen Gesellschaft nur dann persönlich haftet, wenn er daran entweder durch positives Tun beteiligt war oder wenn er die Wettbewerbsverstöße aufgrund einer nach allgemeinen Grundsätzen des …
Der Bundesgerichtshof hat bereits entschieden, dass ein Geschäftsführer für unlautere Wettbewerbshandlungen der von ihm vertretenen Gesellschaft nur dann persönlich haftet, wenn er daran entweder durch positives Tun beteiligt war oder wenn er die Wettbewerbsverstöße aufgrund einer nach allgemeinen Grundsätzen des …
Hat ein Geschäftsführer einer GmbH namens der GmbH die Änderung eines ihr gegenüber unter dem Vorbehalt der Nachprüfung ergangenen Steuerbescheids beantragt, ist er im Verfahren wegen Haftung für gegenüber der GmbH festgesetzte Steuer nicht mit Einwendungen gegen die Richtigkeit der …
Die Durchgriffshaftung nach § 7e Abs. 7 Satz 2 SGB IV gegen die Organe einer juristischen Person findet auf die gesetzliche Regelung zur Insolvenzsicherung von Wertguthaben aus Altersteilzeitverträgen nach § 8a AltTZG keine Anwendung.
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