Aufwendungen für eine Abschiedsfeier, die ein Arbeitnehmer anlässlich eines Arbeitgeberwechsels veranstaltet, sind als Werbungskosten steuerlich abzugsfähig.
In dem hier vom Finanzgericht Münster entschiedenen Fall war ein Diplom-Ingenieur mehrere Jahre als leitender Angestellter in einem Unternehmen tätig. Im Streitjahr wechselte er …