Aufwendungen für eine Abschiedsfeier, die ein Arbeitnehmer anlässlich eines Arbeitgeberwechsels veranstaltet, können als Werbungskosten steuerlich abzugsfähig sein – so das Finanzgericht Münster in einer aktuellen Entscheidung.
Anlaß für die Entscheidung war ein Fall, in dem der Kläger, ein Diplom-Ingenieur, mehrere …