Die alleinige erstinstanzliche Zuständigkeit des Finanzgericht Berlin-Brandenburg für Fragen der Gewährung der Altersvorsorgezulage verletzt nicht den Anspruch des Zulageberechtigten auf effektiven Rechtsschutz.
Das Finanzgericht Berlin-Brandenburg ist das für Streitigkeiten wegen der Gewährung der Altersvorsorgezulage zuständige Finanzgericht.
Die sachliche Zuständigkeit der …