Einem Alleinerziehenden steht auch dann kein höherer Entlastungsbetrag (§ 24b Abs. 1 Satz 1 EStG) zu, wenn der andere Elternteil keinen Barunterhalt leistet.
Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs ist § 24b EStG eine verfassungsrechtlich nicht gebotene Begünstigung und …