Diebstahl – Hehlerei – Geldwäsche – Wahlfeststellung

Eine gesetzesalternative Verurteilung wegen (gewerbsmäßig begangenen) Diebstahls oder gewerbsmäßiger Hehlerei ist entsprechend den zum Rechtsinstitut der Wahlfeststellung durch den Bundesgerichtshof entwickelten Grundsätzen weiterhin zulässig; sie schließt bei gleichzeitiger Verwirklichung eines Tatbestands der Geldwäsche einen Schuldspruch wegen Geldwäsche aus.

Die ungleichartige …

Umverteilung von Asylbewerbern

Der Gerichtshof der Europäischen Union hat die Klagen der Slowakei und Ungarns gegen die vorläufige obligatorische Regelung zur Umsiedlung von Asylbewerbern abgewiesen.

Diese Regelung trägt nach Ansicht des Unionsgerichtshofs tatsächlich und in verhältnismäßiger Weise dazu bei, dass Griechenland und Italien …

Die Haftung des Tanzpartners

Hat sich Jemand freiwillig auf einen Paartanz eingelassen, muss er mit den üblicherweise beim Paartanz zur Anwendung kommenden Tanzschritten und Drehungen der Tanzpartner rechnen. Für die Folgen eines Tanzunfalls kann er keinen Schadensersatz verlangen.

Mit dieser Begründung hat das Oberlandesgericht …

Pfandflasche oder Altglas ?

Pfandglasflaschen, die aus einem Altglascontainer gestohlen worden sind, haben einen so geringen Wert, dass der Erlass eines Strafbefehls abgelehnt werden kann.

So hat das Amtsgericht München in dem hier vorliegenden Fall eines Ehepaares entschieden, die 18 Glasflaschen entwendet haben. Der …

Die im Spaltungsplan vorgesehenen Vermögenszuordnungen – als verdeckte Gewinnausschüttung

Eine verdeckte Gewinnausschüttung ist anzunehmen, wenn eine Kapitalgesellschaft ihrem Gesellschafter außerhalb der gesellschaftsrechtlichen Gewinnverteilung einen Vermögensvorteil zuwendet, den sie bei Anwendung der Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters einem Nichtgesellschafter unter sonst gleichen Umständen nicht gewährt hätte.

Dabei kann die …

Der unleserliche Vertrag

Der Einwand einer Bestellerin, die Vertragsurkunde sei schlecht lesbar gewesen, ändert nichts an einem wirksamen Vertragsschluss.

Wenn die Bestellerin gleichwohl den Vertrag schließt, geht dies zu ihren Lasten; eine arglistige Täuschung des anderen Vertragspartners, der das Vertragsformular übermittelt hatte, vermag …