Identifizierenden Presseberichterstattung über eine länger zurückliegende strafrechtliche Verurteilung.

"Der Spiegel"-Verlagsgebäude in Hamburg

Mit der Abwägung zwischen dem Persönlichkeitsrecht des Betroffenen einerseits und der Meinungs- und Medienfreiheit andererseits bei einer identifizierenden Presseberichterstattung über eine bereits einige Zeit zurückliegende strafrechtliche Verurteilung hatte sich aktuell der Bundesgerichtshof zu befassen:

Eine den Betroffenen namentlich nennende Berichterstattung …