Selbst wenn sich der Arbeitnehmer dadurch widersprüchlich verhält, dass er im Kündigungsschutzverfahren einen Antrag auf Auflösung seines Arbeitsverhältnisses gegen Zahlung einer Abfindung stellt und später Zahlung aus einer (unverfallbaren) Betriebsrente verlangt, rechtfertigte dies nicht die Versagung der Betriebsrente.
Dem Arbeitnehmer …