Es bedarf einer isolierten gerichtlichen Überprüfung der Bewilligungsentscheidung im Auslieferungsverkehr mit Drittstaaten, wenn diese über die Zulässigkeitsentscheidung hinausgeht.
Abs. 4 GG enthält ein Grundrecht auf effektiven und möglichst lückenlosen richterlichen Rechtsschutz gegen Akte der öffentlichen Gewalt1. Dies umfasst …