Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass ein Unternehmer, der nur seinen Angestellten gegen Kostenbeteiligung Parkraum überläßt, damit eine entgeltliche Leistung erbringt.
In diesem Zusammenhang hat der Bundesfinanzhof zugleich darauf hingewiesen, dass die Besteuerung unentgeltlicher Leistungen keinen Rückschluss auf die Besteuerung …