Das Landgericht Berlin verneint einen unionsrechtlichen Staatshaftungsanspruch wegen fehlerhafter Umsetzung der Leiharbeiterrichtlinie 2008/104/EG.
Dem Urteil des Landgerichts Berlin lag der Fall einer Diplom-Psychologin zugrunde, die in den Jahren 2009 bis 2014 durchgehend in einer Klinik in Brandenburg tätig war. Den …