Rückstellungen für Verpflichtungen, ab dem 13.08.2005 in Verkehr gebrachte Energiesparlampen zu entsorgen, können erst gebildet werden, wenn sich diese Pflichten durch den Erlass einer Abholanordnung nach § 16 Abs. 5 ElektroG hinreichend konkretisiert haben.
Für die Verpflichtung zur Entsorgung von …