Die Veröffentlichung der Begründung ist eine Wirksamkeitsvoraussetzung der Mitpreisbegrenzungsverordnung. Eine spätere Veröffentlichung führt nicht zu einer rückwirkenden Heilung des Mangels.
Mit dieser Begründung hat das Landgericht Hamburg in dem hier vorliegenden Fall die Anwendbarkeit der Mietpreisbremse für einen 2015 geschlossenen …