Ein Sozialhilfeempfänger kann nicht die Erstattung der Kosten einer Räumungsklage durch den Sozialhilfeträger verlangen, weder aufgrund der §§ 35 SGB XII (Bedarfe für Unterkunft und Heizung) noch aufgrund von 36 SGB XII (Sonstige Hilfen zur Sicherung der Unterkunft).
In dem …










