Im Verschuldensfalle besteht bei Beschädigung einer gemeinsamen Grenzeinrichtung im Sinne von § 921 BGB unter Verstoß gegen § 922 S. 3 BGB ein Schadensersatzanspruch nach § 823 Abs. 1 bzw. § 823 Abs. 2, §§ 1004, 922 S. 3, § …
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Im Verschuldensfalle besteht bei Beschädigung einer gemeinsamen Grenzeinrichtung im Sinne von § 921 BGB unter Verstoß gegen § 922 S. 3 BGB ein Schadensersatzanspruch nach § 823 Abs. 1 bzw. § 823 Abs. 2, §§ 1004, 922 S. 3, § …