Auslegung des Klageantrags

Bundesverwaltungsgericht

Bei der Auslegung des Klageantrags ist das Gericht an den ausdrücklich und unmissverständlich erklärten Willen des Klägers gebunden. Es darf nicht über einen Gegenstand entscheiden, den der Kläger nicht zur Entscheidung des Gerichts gestellt hat. In dem hier entschiedenen Fall …