Liegen Hauptwohnung und erste Tätigkeitsstätte lediglich 30 km auseinander und beträgt die Fahrzeit mit dem Auto etwa eine Stunde, ist eine doppelte Haushaltsführung nicht anzuerkennen. Der Entscheidung lag der nachfolgende Sachverhalt zugrunde: Die Kläger haben als Eheleute einen gemeinsamen Hausstand. …