Eine als Testament bezeichnete Erklärung von Eheleuten, in der diese einem Sohn, der zuvor vertraglich auf sein Erb- und Pflichtteilsrecht verzichtet hatte, bestimmte, im Einzelnen bezeichnete Vermögenswerte zuwenden, kann unbeschadet dessen ausdrücklicher Bezeichnung „als alleiniger Erbe“ als Vermächtnis auszulegen sein. …