Wasser direkt mit dem Mieter abrechnen?

Versorgungsverträge über die Wasserlieferung kommen ausschließlich mit dem Grundstückseigentümer zustande. Dieser kann nicht verlangen, dass Versorgungsverträge direkt mit den einzelnen Mietern abgeschlossen werden – auch dann nicht, wenn die technischen Voraussetzungen hierfür geschaffen wurden. Die fälligen Abschlagszahlungen muß somit der …