Von der Zusammenveranlagung zur Einzelveranlagung – und der Übergang während des Klageverfahrens

Verwaltungsgericht Köln / Finanzgericht Köln

Wird ein Zusammenveranlagungsbescheid während des Klageverfahrens aufgehoben und werden stattdessen Einzelveranlagungsbescheide erlassen, dann werden diese nicht gemäß § 68 Satz 1 der Finanzgerichtsordnung zum Gegenstand des Klageverfahrens. Da sich der Rechtsstreit durch die vom Finanzamt vorgenommene Aufhebung des angefochtenen Zusammenveranlagungsbescheids …