Keine Öffnungserlaubnis bei freiwilliger Beschränkung der Verkaufsräume auf 800 Quadratmeter

Das VG Ansbach hat entschieden, dass die freiwillige Beschränkung größerer Verkaufsräume auf 800 Quadratmeter nicht automatisch zu einer Öffnungserlaubnis führt. Der Entscheidung lag der nachfolgende Sachverhalt zugrunde: Die Antragstellerin, eine Bekleidungskette, wollte mit einer vorübergehenden freiwilligen Beschränkung der Ladenflächen ihres …