Zu spät für eine einstweilige Anordnung

Wird ein Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung so spät gestellt, dass nicht mehr erkennbar ist, dass eine Eilentscheidung des Bundesverfassungsgerichts die Rechtsstellung des Antragstellers noch substanziell verbessern könnte, ist der Antrag unzulässig, solange der Beschwerdeführer nicht hinreichend begründet, dass …

Schadensersatz für zwei Weinflaschen

Ist durch den Diebstahl von zwei Weinflaschen der berechtigte Besitz der Arbeitgeberin verletzt worden, kann sie vom Dieb den Haftungsschaden in Form der Ersatzbeschaffung der Weinflaschen verlangen. Mit dieser Begründung hat das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein in dem hier vorliegenden Fall der …